Allgemeine Geschäftsbedingungen – evidona Cloud

Entwurf – juristische Prüfung ausstehend. Massgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung.

Betreiberin des Cloud-Dienstes evidona ist die SimplyConnect GmbH, Schulstrasse 2b, 5426 Lengnau, Schweiz (UID CHE-160.031.708), vertreten durch Daniel Baumann (nachfolgend «SimplyConnect», «wir» oder «uns»). Allgemeiner Kontakt: office@simplyconnect.ch; Datenschutz: datenschutz@simplyconnect.ch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung des über *.evidona.ch bereitgestellten Cloud-Dienstes evidona (nachfolgend «Dienst»). Mit der Eröffnung eines Kontos bzw. der Erteilung einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB. Diese AGB gelten ausschliesslich für das Cloud-Angebot. Der Self-Hosting-Betrieb (Betrieb der Software auf eigener Infrastruktur des Kunden) ist nicht Gegenstand dieser AGB und richtet sich nach einem separaten Software-Lizenzvertrag.

1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

Bei Widersprüchen gilt die folgende Rangordnung: (1) die von SimplyConnect bestätigte Bestellung bzw. der gewählte Plan, (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), (3) diese AGB, (4) die Datenschutzerklärung, (5) die Nutzungsrichtlinie. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

2. Begriffe

  • Kunde / Organisation: die juristische oder natürliche Person, die ein Konto bzw. einen Mandanten («Organisation») bei evidona Cloud unterhält. Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm hochgeladenen Dokumente datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
  • Berechtigter Nutzer: eine dem Mandanten des Kunden zugeordnete, namentlich registrierte Person.
  • Unterzeichner bzw. Gast-Unterzeichner: eine zur Signatur eingeladene Person; ein Gast-Unterzeichner verfügt über kein Konto und greift über einen sicheren Link zu.
  • Dokument: eine vom Kunden zur Signatur hochgeladene Datei (i.d.R. PDF).
  • Beweis-Paket (Evidence Bundle): der je Signaturlauf erzeugte, versiegelte Nachweis mit qualifiziertem Zeitstempel, SHA-256-Integritäts-Hash, Unterzeichner-Metadaten und Signaturprotokoll.
  • Signaturstufe: die je Signatur erreichte Stufe einer einfachen (SES) oder fortgeschrittenen (AES) elektronischen Signatur (siehe Ziff. 5).

3. Konto, Zulassung und berechtigte Nutzer

Der Kunde stellt richtige und vollständige Registrierungsangaben bereit und ist für seine berechtigten Nutzer, deren Zugangsdaten und deren Mehr-Faktor-Authentisierung verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass eingeladene Gast-Unterzeichner die zum Signaturzeitpunkt angezeigten Bedingungen (Einwilligung zur elektronischen Signatur) akzeptieren. SimplyConnect kann Konten bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung ablehnen, sperren oder kündigen.

4. Beschreibung des Dienstes

evidona Cloud ermöglicht es dem Kunden, Dokumente hochzuladen, sequentielle oder parallele Signatur-Abläufe zu definieren, berechtigte Nutzer und Gast-Unterzeichner einzuladen und elektronische Signaturen einzuholen. Die Identität des Unterzeichners wird im Signaturvorgang mittels eines per E-Mail oder SMS zugestellten Einmalcodes (OTP) bestätigt. Je Signaturlauf wird ein versiegeltes Beweis-Paket erzeugt. SimplyConnect betreibt den Dienst und kontrolliert dabei die Zeitquelle, das Signaturprotokoll und die Integritätsversiegelung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem Dienst und kann weiterentwickelt werden.

5. Signaturstufe (SES / AES; keine QES)

Die je Signatur erreichte Stufe wird serverseitig bestimmt und im Beweis-Paket festgehalten:

  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES): wenn die Signatur durch einen registrierten, authentifizierten Nutzer (mit Konto und OTP-Bestätigung) abgegeben wird.
  • Einfache elektronische Signatur (SES): bei Signatur durch Gast-Unterzeichner, die nur per E-Mail oder Telefonnummer (OTP) bestätigt werden.

evidona bietet keine qualifizierte elektronische Signatur (QES) an und sichert eine solche nicht zu. Wo das Gesetz für ein Dokument zwingend die schriftliche Form oder eine QES verlangt (vgl. Art. 14 ff. OR), ist der Dienst hierfür nicht geeignet; der Kunde hat ein solches Formerfordernis ausserhalb von evidona zu erfüllen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine für seinen Anwendungsfall und etwaige Formerfordernisse angemessene Signaturstufe zu wählen.

Juristische Prüfung: Belastbarkeit der AES-Einstufung (Konto + OTP) nach ZertES/eIDAS bestätigen; Bezug auf Art. 59a OR nur aufnehmen, falls für nicht-qualifizierte Signaturen sachgerecht.

6. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

Der Kunde sichert zu, dass er zum Hochladen der Dokumente und zur Einladung der benannten Unterzeichner berechtigt ist. Er nutzt den Dienst nicht für rechtswidrige, betrügerische oder rechtsverletzende Inhalte, lädt keine Dokumente hoch, für die das Gesetz eine QES bzw. die handschriftliche Form zwingend vorschreibt (sofern er dieses Erfordernis nicht eigenständig erfüllt), wahrt die Vertraulichkeit der Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer, meldet Kompromittierung oder Missbrauch unverzüglich und versucht nicht, Integritäts- oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen. Es gilt ergänzend die Nutzungsrichtlinie.

7. Entgelte, Abonnement, Abrechnung und Verlängerung

Es gelten die im Dienst bzw. in der Bestellung ausgewiesenen Pläne und Preise (netto, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister (Mollie oder Payrexx). Abonnements verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, sofern sie nicht vor Ablauf gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug kann der Zugang gesperrt werden; bereits bezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Beendigung nicht zurückerstattet. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

Juristische Prüfung: finaler Zahlungsdienstleister (Mollie/Payrexx), Preise und MWST-Behandlung vor Veröffentlichung festlegen.

8. Verfügbarkeit

SimplyConnect erbringt den Dienst mit angemessener Sorgfalt; Wartungsfenster und Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von SimplyConnect (z. B. öffentliche Netze) bleiben vorbehalten. Über eine angemessene Verfügbarkeit hinaus wird keine Verfügbarkeit zugesichert, soweit nicht ein gesondertes Service-Level-Dokument ausdrücklich etwas anderes vorsieht.

9. Aufbewahrung von Dokumenten und Beweis-Paketen

Der Inhalt hochgeladener und signierter Dokumente wird nach Ablauf einer definierten Aufbewahrungsfrist (Standard: 90 Tage, je Organisation bzw. Plan konfigurierbar) automatisch gelöscht. evidona archiviert die Dokumente nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, abgeschlossene Dokumente rechtzeitig herunterzuladen und selbst aufzubewahren. Längerfristig aufbewahrt wird lediglich das Beweis-Paket bzw. der Nachweis-Datensatz (SHA-256-Hash, Zeitstempel, Unterzeichner-Metadaten, Signaturprotokoll), um eine spätere Überprüfung der Integrität zu ermöglichen.

Juristische Prüfung: Aufbewahrungsfrist (90 Tage) und Aufbewahrungsdauer des Nachweis-Datensatzes verbindlich festlegen; gesetzliche Mindestfristen berücksichtigen.

10. Geistiges Eigentum und Eigentum an signierten Dokumenten

Die Dokumente und deren Inhalte verbleiben im Eigentum des Kunden; signierte bzw. abgeschlossene Dokumente gehören dem Kunden. Alle Rechte an der Software, der Plattform und der Marke evidona verbleiben bei SimplyConnect; der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Cloud-Dienst. Die vom Dienst erzeugten Nachweis-/Protokolldaten werden von SimplyConnect zur Sicherstellung der Integrität geführt; anonymisierte technische Daten dürfen zum Betrieb und zur Verbesserung des Dienstes verwendet werden.

11. Haftung

SimplyConnect haftet ausschliesslich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie Schäden aus verspäteter Leistung. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Personen und Dritte, derer sich SimplyConnect zur Leistungserbringung bedient. Soweit gehaftet wird, ist die Haftung der Höhe nach auf die in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten bezahlten Entgelte begrenzt. Die Haftung für Personenschäden sowie eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt. SimplyConnect haftet nicht für Drittsysteme (z. B. das Internet) oder die Systeme des Kunden und nicht dafür, dass der Kunde seine Dokumente selbst aufbewahrt (Ziff. 9).

Juristische Prüfung: Haftungsobergrenze (12 Monatsentgelte vs. bisheriger «dreifacher Jahresbetrag») konsistent über alle Dokumente festlegen.

12. Datenschutz

Im Cloud-Betrieb handelt SimplyConnect als Auftragsbearbeiter und der Kunde als Verantwortlicher; es gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Vertragsbestandteil ist. Es gelten das schweizerische Datenschutzgesetz (revDSG) sowie, soweit anwendbar, die DSGVO. Hosting und Datenhaltung erfolgen in Deutschland / der EU (nicht in der Schweiz); die Übermittlung CH ↔ EU ist durch die gegenseitige Angemessenheit gedeckt. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der AVV.

13. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich; die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Zulässig ist die Offenlegung gegenüber beigezogenen Auftragsbearbeitern sowie soweit gesetzlich erforderlich. SimplyConnect behandelt Dokumente und Unterzeichnerdaten des Kunden vertraulich.

14. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung

Der Vertrag beginnt mit der Kontoaktivierung bzw. Bestellung. Beide Parteien können nach Massgabe des Plans sowie aus wichtigem Grund (insbesondere Vertragsverletzung, Zahlungsverzug, Insolvenz, rechtswidrige Nutzung) kündigen. Mit Beendigung endet der Zugang. Da Dokumentinhalte nicht archiviert werden, hat der Kunde abgeschlossene Dokumente und offene Beweis-Pakete vor Ablauf des Zugangs herunterzuladen. SimplyConnect löscht die Inhalte des Kunden nach Massgabe von Ziff. 9 und kann Nachweis-/Protokolldaten sowie gesetzlich erforderliche Daten aufbewahren.

15. Änderungen dieser AGB

SimplyConnect kann diese AGB mit angemessener Vorankündigung ändern. Wesentliche Änderungen werden im Dienst oder per E-Mail mitgeteilt. Nutzt der Kunde den Dienst nach Inkrafttreten weiter, gilt dies als Zustimmung; andernfalls kann der Kunde den Vertrag kündigen.

16. Schlussbestimmungen

Der Kunde darf den Vertrag ohne Zustimmung von SimplyConnect nicht abtreten; SimplyConnect darf Auftragsbearbeiter und Dritte beiziehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, wirksame zu ersetzen. Die Parteien begründen keine einfache Gesellschaft (Art. 530 OR). Höhere Gewalt befreit für ihre Dauer von der Leistungspflicht.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von SimplyConnect (Lengnau AG; zuständiges Bezirksgericht Baden/Zurzach AG), soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

Juristische Prüfung: genaue Bezeichnung des zuständigen Gerichts sowie Konsumentengerichtsstand/zwingende Konsumentenschutzregeln bei Signatur durch Privatpersonen prüfen.

18. Stand und Sprache

Massgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung. Französische und italienische Fassungen folgen. Stand: siehe Versionsangabe am Seitenende.

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